Montag, 21.03.2022

Förderaufruf "Ländlicher Wegebau"

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten fördert mit dem Programm „Ländlicher Wegebau“, welches Teil des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (EPLR) Sachsen-Anhalt 2014-2022 ist, den Ausbau ländlicher Wege. Für die Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit von ländlichen Räumen in Sachsen-Anhalt steht insgesamt ein Förderbudget von 5,5 Millionen Euro zur Verfügung, welches sich aus Mitteln des Landes, des Bundes sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Wiederaufbaufonds EURI zusammensetzt.

Gefördert werden ländliche Wege und dafür erforderliche Vorarbeiten. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts und Wasser- und Bodenverbände (o.ä.). Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Formulare Ländlicher Wegebau, FP 6302) abrufbar.

Antragsfrist ist am 29. April 2022.

Weitere Informationen finden Sie im offiziellen Förderaufruf. 

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