Donnerstag, 11.01.2018

Geschäftsordnung der LAG

Die Geschäftsordnung regelt die Zusammenarbeit der Mitglieder im Prozess der Umsetzung des Leader-Konzeptes und beinhaltet u.a. folgende Vereinbarungen; die Zuständigkeit, Aufgaben, Zusammenarbeit, Mitglieder und deren Stimmrechte, Sitzungen und Beschlüsse sowie die Aufgaben des Managements.

Jede Änderung der Geschäftsordnung muss von der Mitgliederversammlung beschlossen und vom Landesverwaltungsamt genehmigt werden. Die aktuelle GO finden sie hier.

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