Montag, 29.06.2015

Bekanntgabe der Auswahl der LEADER-Regionen in Sachsen-Anhalt am 20. August 2015

LEADERDas Landesverwaltungsamt hat die Interessengruppen zum geplanten Zeitplan zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) informiert.

Der Wettbewerbsbeitrag der LAG zur Auswahl von LEADER-Regionen im Land Sachsen-Anhalt wird derzeit in Verantwortung des Ministeriums der Finanzen (MF) in Zusammenarbeit mit dem externen Gutachter und dem LVwA geprüft.

Es ist geplant, dass Herr Minister Bullerjahn am 20. August 2015 das Ergebnis des Landeswettbewerbes bekannt geben wird. Hier werden der Vorsitzende der LAG sowie der Landkreis vertreten sein.

Mit der Anerkennung als Lokale Aktionsgruppe des definierten LEADER-Gebietes wird zugleich das erste Budget des Finanziellen Orientierungsrahmens, zunächst nur für den ELER-Fonds zuerkannt. Damit werden die bestätigten Gruppen gleichzeitig in die Lage versetzt, mit den konkreten Vorbereitungen für die Umsetzung der LES zu beginnen.

Was die künftige Unterstützung durch ein LEADER-Management betrifft, so wird derzeit davon ausgegangen, dass die EU-weiten Ausschreibungen für das LEADER-Management voraussichtlich im dritten Quartal 2015 beginnen können. Die Beauftragung eines externen Dienstleisters kann demzufolge im Verlauf des ersten Halbjahres 2016 vorgenommen werden.

Die LAG wird alle notwendigen Schritte zur Erstellung der Prioritätenliste 2016 einleiten. Der Vorstand und Beirat tagte hierzu gemeinsam am 23. Juni in Hohenseeden. Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass im Oktober/November 2015 eine Mitgliederversammlung zur Bestätigung der Projekte und der Prioritätenliste notwendig sein wird. Wir geben hierzu die Termine frühzeitig bekannt.

Richtlinien als Grundlage von Förderanträgen im Rahmen des Landwirtschaftsfonds (Dorfentwicklung, ländlicher Wegebau, Tourismus und innovative Projekte) sollen im August/September 2015 veröffentlicht werden.

NICHT VERFUEGBAR
Benötigen Sie Informationen oder haben Fragen

Schreiben Sie uns

0
* Pflichtfelder: Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein.