Mittwoch, 08.07.2009

Wirtschaftsminister unterrichtet Kabinett über neue GA-Landesregelung / Haseloff: Investitionen in Wettbewerbsfähigkeit gerade in schwierigen Zeiten ermöglichen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 369/09
Magdeburg, den 7. Juli 2009


Investitionen der gewerblichen Wirtschaft sollen in Sachsen-Anhalt künftig auch dann bezuschusst werden, wenn damit kein sofortiger Beschäftigungs¬aufwuchs verbunden ist. Auf der heutigen Kabinettssitzung stellte Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff die entsprechend geänderten Landesregelungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) vor. Ziel ist eine Vereinfachung der Fördervoraussetzungen, um auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Investitionsanreize zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen zu sichern.
Neu ist, dass in die Ermittlung der maximalen Fördersumme nicht nur die neu geschaffenen, sondern auch die durch eine Investition gesicherten Arbeitsplätze einbezogen werden. Investitionen bei gleichzeitigem Arbeitsplatzabbau sollen auch weiterhin nicht bezuschusst werden. Zusätzlich werden das bisher geltende zweistufige Fördersystem (Regelförderung von 20 Prozent sowie erhöhter Fördersatz von 30 Prozent bei Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, Frauenarbeitsplätze oder bei Ausbildung, Existenzgründung, FuE, Umweltbonus; bei beiden Fördersätzen Bonus von 20 Prozent für kleine und zehn Prozent für mittlere Unternehmen) abgeschafft und stattdessen Subventionsobergrenzen eingeführt. Diese betragen bei kleinen Unternehmen 50 Prozent, bei mittleren Unternehmen 40 Prozent und bei sonstigen Betriebsstätten 30 Prozent.
„In Zeiten der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise bedarf es eines noch offensiveren Einsatzes aller Förderinstrumente, um Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten und damit Beschäftigung im Land zu sichern", erklärte Haseloff. Dass dies notwendig sei, belege auch die zurückgehende Investitionsneigung der Unternehmen, die durch Umfragen der gewerblichen Kammern im Land bestätigt wird. „Mit der geänderten GA-Richtlinie können ab der zweiten Jahreshälfte Fördermittel gezielt dort eingesetzt werden, wo von der Krise betroffene Unternehmen aufgrund von Umsatz- und Auftragsrückgängen Probleme mit ihrer Liquidität haben. Damit wollen wir sicherstellen, dass Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit auch in den derzeit schwierigen Zeiten vorgenommen werden. Denn wir können nicht einerseits an Unternehmen appellieren, ihr Eigenkapital anzugreifen, um etwa Kurzarbeit zu nutzen, und andererseits tatenlos dabei zusehen, wenn ihnen daraus ein schlechteres Bankenrating bei der Kreditvergabe für Investitionen erwächst. Wichtig ist, dass die Unternehmen im Land jetzt antizyklisch investieren können, um im Aufschwung die Nase vorn zu haben. Damit ist dann auch ein Beschäftigungsaufwuchs verbunden", erläuterte Haseloff.
Mit den Änderungen der Landesrichtlinie reagiert Sachsen-Anhalt auch auf entsprechende Änderungen der Regelungen anderer ostdeutscher Bundesländer.

Hintergrund:
Die GA hat in den vergangenen Jahren einen sehr wichtigen Beitrag zur strukturellen Erneuerung der sachsen-anhaltischen Wirtschaft geleistet. Förderzweck ist neben der Schaffung neuer auch die Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze. Bund und Länder stellen dafür einen Rahmenplan auf, der förderfähige Maßnahmen sowie Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung festlegt. Diesen Rahmen können die Länder mit eigenen Richtlinien ausgestalten, die regelmäßig den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Die heute vom Kabinett zur Kenntnis genommene Landesregelung beinhaltet weitere Änderungen. So können Unternehmen aus den Bereichen Baustoff- und Bauelementproduktion, Großhandel, Druckereierzeugnisse und Recycling künftig auch dann gefördert werden, wenn kein außergewöhnlicher Struktureffekt vorliegt. Zudem wurde die bislang geltende Beschränkung des Fördersatzes für Unternehmen aus dem Bereich der logistischen Dienstleistungen (maximal 30 Prozent) aufgehoben. Zur Stärkung des Logistikstandortes Sachsen-Anhalt gelten künftig die Fördersätze entsprechend der Unternehmensgröße.
Das Wirtschaftsministerium wird spätestens Ende März kommenden Jahres eine Evaluierung der neuen Landesregelungen vorlegen. Bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage sollen die Änderungen zurückgenommen bzw. angepasst werden.

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