Mittwoch, 02.09.2009

Neue Landesregelungen zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" treten jetzt offiziell in Kraft

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 442/09; Magdeburg, den 1. September 2009;
Die geänderten Landesregelungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"  (GA) treten jetzt offiziell in Kraft. Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Reiner Haseloff informierte heute das Kabinett über das Ergebnis der Anhörung der Kammern und Verbände, die den Neuerungen im Wesentlichen zugestimmt haben.
Haseloff: „Mit der geänderten GA-Richtlinie werden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt  ünftig auch dann bezuschusst, wenn bei einer Erweiterungsinvestition kein sofortiger Zuwachs an Arbeitsplätzen verbunden ist. Wir wollen darüber hinaus die Fördervoraussetzungen vereinfachen, um auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Investitionsanreize zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen zu sichern. Fördermittel können nach Maßgabe der Richtlinien ab sofort dort eingesetzt werden, wo von der Krise betroffene Unternehmen aufgrund von Umsatz- und Auftragsrückgängen Probleme mit ihrer Liquidität haben." Zum Hintergrund: Die wesentliche Neuerung der geänderten Landesregelungen ist, dass in die Ermittlung der maximalen Fördersumme nicht nur die neu geschaffenen, sondern auch die durch eine Investition gesicherten Arbeitsplätze einbezogen werden. Investitionen bei gleichzeitigem Arbeitsplatzabbau sollen auch weiterhin nicht bezuschusst werden. Zusätzlich wird das bisher geltende zweistufige Fördersystem abgeschafft, das eine Regelförderung von 20 Prozent sowie einen erhöhten Fördersatz von 30 Prozent u. a. bei der Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen oder Frauenarbeitsplätzen vorsah sowie einen Umweltbonus bei beiden Fördersätzen von 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen. Stattdessen werden Subventionsobergrenzen eingeführt. Diese betragen bei kleinen Unternehmen 50 Prozent, bei mittleren Unternehmen 40 Prozent und bei sonstigen Betriebsstätten 30 Prozent.
Das Wirtschaftsministerium wird spätestens Ende März kommenden Jahres eine Evaluierung der neuen Landesregelungen vorlegen. Bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage sollen die Änderungen zurückgenommen bzw. angepasst werden. Die geänderte Richtlinie wird jetzt im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

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